Erben und Vererben ...
Seit der Gründung unserer Anwaltskanzlei bildet das Erbrecht einen maßgeblichen Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeiten. Das Erbrecht ist auch heute noch von hoher Bedeutung.
Alleine in diesem Jahrzehnt werden Vermögenswerte von ca. zwei Billionen Euro auf die nächste Generation vererbt. Die damit verbundenen rechtlichen Beurteilungen und Fragestellungen, die sowohl vor als auch nach Eintritt des Erbfalls auftreten können, sind komplex und von einem Laien kaum zu bewältigen.
Kompetenter Beistand durch einen im Erbrecht erfahrenen Rechtsanwalt ist daher in der Regel unverzichtbar.
Das Erbrecht stellt - gerade unter erbschaftssteuerlichen Aspekten - hohe Anforderungen an die anwaltliche Kompetenz. Laien sind hier schnell überfordert. Doch lassen Sie sich nicht abschrecken: gemeinsam finden wir eine Lösung.